Die öffentliche Verwaltung befindet sich in einem Wandlungsprozess hin zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen. Um diesen Wandel zu fördern, benötigen die öffentlichen Verwaltungen der Kommunen, des Landes, des Bundes sowie die Kirchen Mitarbeiter mit Fachkompetenz in rechtlichen und ökonomischen Fragen. Darüber hinaus sollten diese Mitarbeiter Methoden zur Problemlösung, Informationsbeschaffung und -verarbeitung anwenden können. Ebenso sind Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation sowie eigenverantwortliches und selbstständiges Handeln erforderlich.
Das angestrebte Profil von Verwaltungsfachangestellten zeichnet sich durch Verantwortungsbereitschaft, Kundenorientierung, Kostenbewusstsein, Eigeninitiative, Flexibilität und Selbstständigkeit aus. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass jedes Verwaltungshandeln unter dem Primat der Rechtmäßigkeit erfolgt.
Von den ausbildenden Behörden werden in der Regel Bewerber mit einem Sekundarabschluss I (Realschulabschluss), der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife eingestellt.
Die Aufnahme in die Berufsschule setzt ein bestehendes Ausbildungsverhältnis voraus.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auf 2 ½ Jahre verkürzt werden.
Der berufsbezogene Unterricht erfolgt in folgenden Lernfeldern:
Der Berufsschulunterricht findet in drei „13-Wochen-Blöcken“ statt und umfasst insgesamt:
Die Ausbildung erfolgt im dualen System, weist jedoch im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen des Berufsfeldes „Wirtschaft und Verwaltung“ Besonderheiten hinsichtlich der institutionellen Organisation auf. Neben den ausbildenden Behörden und der Berufsschule wird die Ausbildung auch von den Ausbildungseinrichtungen der Verwaltungen getragen. Für den Bereich der Landes- und Kommunalverwaltung sind dies die sogenannten Studieninstitute.
Im Rahmen der Ausbildung werden daher vier unterschiedliche Ausbildungsphasen durchlaufen:
Zu den Ausbildungseinrichtungen für die Verwaltung gelangen Sie über folgende Links:
Münder Hannover Oldenburg Braunschweig
Nach der Grundstufe bzw. im Anschluss an den Zwischenlehrgang des Studienseminars findet eine schriftliche Zwischenprüfung in den folgenden drei Prüfungsgebieten statt:
Am Ende der Ausbildung bzw. im Anschluss an den Abschlusslehrgang des Studienseminars steht eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung.
Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in den vier Prüfungsbereichen:
Die mündliche (fachpraktische) Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich "Fallbezogene Rechtsanwendung" durchgeführt.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung endet die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen im Erwerb der Fachhochschulreife durch den Besuch der Fachoberschule Verwaltung und Rechtspflege an unserer Schule. Dabei erfolgt der Einstieg direkt in die Klasse 12. Mit dem Besuch des Angestelltenlehrgangs II nebst “Zweiter Prüfung” bei den Studieninstituten wird auf eine Tätigkeit auf der gehobenen Funktionsebene vorbereitet.
Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können: