Verwaltung

Verwaltung

Verwaltungsfachangestellte/-r

Allgemeines

Die öffentliche Verwaltung befindet sich in einem Wandlungsprozess hin zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen. Um diesen Wandel zu fördern, benötigen die öffentlichen Verwaltungen der Kommunen, des Landes, des Bundes sowie die Kirchen Mitarbeiter mit Fachkompetenz in rechtlichen und ökonomischen Fragen. Darüber hinaus sollten diese Mitarbeiter Methoden zur Problemlösung, Informationsbeschaffung und -verarbeitung anwenden können. Ebenso sind Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation sowie eigenverantwortliches und selbstständiges Handeln erforderlich.

Das angestrebte Profil von Verwaltungsfachangestellten zeichnet sich durch Verantwortungsbereitschaft, Kundenorientierung, Kostenbewusstsein, Eigeninitiative, Flexibilität und Selbstständigkeit aus. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass jedes Verwaltungshandeln unter dem Primat der Rechtmäßigkeit erfolgt.

Aufnahmevoraussetzungen

Von den ausbildenden Behörden werden in der Regel Bewerber mit einem Sekundarabschluss I (Realschulabschluss), der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife eingestellt.

Die Aufnahme in die Berufsschule setzt ein bestehendes Ausbildungsverhältnis voraus.

Dauer des Bildungsgangs

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auf 2 ½ Jahre verkürzt werden.

Unterrichtsinhalte

Der berufsbezogene Unterricht erfolgt in folgenden Lernfeldern:

Lernfelder im berufsbezogenen Unterricht

  • Die eigene Berufsausbildung mitgestalten
  • Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
  • Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
  • Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
  • Personalverträge zielorientiert mitgestalten
  • Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
  • Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
  • Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
  • Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
  • Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen
  • Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
  • Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
  • Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
  • Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen

Unterrichtsorganisation

Der Berufsschulunterricht findet in drei „13-Wochen-Blöcken“ statt und umfasst insgesamt:

  • 880 Stunden berufsbezogenen Unterricht und
  • 660 Stunden allgemeinbildenden Unterricht.
Besonderheiten

Die Ausbildung erfolgt im dualen System, weist jedoch im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen des Berufsfeldes „Wirtschaft und Verwaltung“ Besonderheiten hinsichtlich der institutionellen Organisation auf. Neben den ausbildenden Behörden und der Berufsschule wird die Ausbildung auch von den Ausbildungseinrichtungen der Verwaltungen getragen. Für den Bereich der Landes- und Kommunalverwaltung sind dies die sogenannten Studieninstitute.

Im Rahmen der Ausbildung werden daher vier unterschiedliche Ausbildungsphasen durchlaufen:

1. Praktische Ausbildung in den Behörden der Fachrichtungen

  • Bundesverwaltung
  • Landesverwaltung
  • Kommunalverwaltung
  • Handwerksorganisation
  • Industrie- und Handelskammern
  • Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche
  • Universitätsverwaltung

2. Dienstbegleitender Unterricht

  • Unterweisung in zentralen und dezentralen Organisationsformen mit einem Umfang von 180 Stunden.

3. Einführungs-, Zwischen- und Abschlusslehrgang

  • Theoretischer Unterricht (880 Stunden)
  • Für die Auszubildenden der Landes- sowie der kommunalen Verwaltung werden die Lehrgänge durch vier Ausbildungseinrichtungen der Verwaltung durchgeführt und durch eine Leitstelle in Bad Münder koordiniert. Diese Einrichtungen sind das Studieninstitut des Landes Niedersachsen in Bad Münder und die kommunalen Studieninstitute in Hannover, Oldenburg und Braunschweig.
  • Die Auszubildenden der Kirchenverwaltung sowie der Bundesverwaltung werden ebenfalls durch eigene Einrichtungen beschult.

4. Blockunterricht in der Berufsschule

  • Blockunterricht in der Berufsschule

Zu den Ausbildungseinrichtungen für die Verwaltung gelangen Sie über folgende Links:

Münder Hannover Oldenburg Braunschweig

Abschlüsse und Berechtigungen

Zwischenprüfung

Nach der Grundstufe bzw. im Anschluss an den Zwischenlehrgang des Studienseminars findet eine schriftliche Zwischenprüfung in den folgenden drei Prüfungsgebieten statt:

  • Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
  • Haushaltswesen und Beschaffung und
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung bzw. im Anschluss an den Abschlusslehrgang des Studienseminars steht eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung.

Schriftliche Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in den vier Prüfungsbereichen:

  • Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
  • Personalwesen (120 Minuten)
  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)

Mündliche (fachpraktische) Abschlussprüfung

Die mündliche (fachpraktische) Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich "Fallbezogene Rechtsanwendung" durchgeführt.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung endet die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden.

Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen im Erwerb der Fachhochschulreife durch den Besuch der Fachoberschule Verwaltung und Rechtspflege an unserer Schule. Dabei erfolgt der Einstieg direkt in die Klasse 12. Mit dem Besuch des Angestelltenlehrgangs II nebst “Zweiter Prüfung” bei den Studieninstituten wird auf eine Tätigkeit auf der gehobenen Funktionsebene vorbereitet.

Anmeldung

Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie mög­lich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können:

Anmeldung

Ansprechpartnerin

Sandra Dürfahrt
0541 323-87100
E-Mail senden