Der klassische Ausbildungsberuf „Versicherungskaufmann/-frau” wurde im Jahr 2006 durch die Berufsbezeichnung „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen” abgelöst und grundlegend neu geordnet. Zum 1. August 2022 wurde das Berufsbild erneut überarbeitet und heißt seither „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“.
Strukturveränderungen in den Versicherungsgesellschaften, gesetzliche Änderungen, EU-Empfehlungen und -Verordnungen sowie die zunehmende Kunden- statt Produktorientierung haben das Qualifikationsprofil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innen- und Außendienst maßgeblich verändert. Die Neuordnung zielt daher auf:
Stärkere Gewichtung vertriebsorientierter Inhalte
Steigerung der Flexibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Förderung handlungskompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Einbeziehung der digitalen Arbeits- und Geschäftswelt
Die Berufsschule als dualer Partner in der Berufsausbildung vermittelt ergänzend zur praktischen Ausbildung in den unterschiedlichen Bereichen der Versicherungen und Finanzanlagen ein breites Basiswissen.
Das Anforderungsprofil an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Versicherungen sowie Versicherungs- und Finanzvermittlern ist durch eine zunehmende Markt- und Kundenorientierung geprägt. Diesen Anforderungen wird der Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ gerecht. Ziel der betrieblichen und schulischen Ausbildung ist der Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz.
Eine wichtige persönliche Voraussetzung für die angestrebte berufliche Handlungsfähigkeit besteht in der Bereitschaft und Fähigkeit, auf Basis fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht und selbstständig zu lösen. Neben der Fachkompetenz sollte der zukünftige Kaufmann bzw. die zukünftige Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen folgende Qualifikationen mitbringen:
Wichtig sind darüber hinaus ein Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und gute schulische Leistungen. Erfahrungsgemäß setzen Ausbildungsunternehmen in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft für die Ausbildung mindestens den Sekundarabschluss I voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden verfügt jedoch über einen erweiterten Sekundarabschluss I, eine Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife.
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch aufgrund der Komplexität der Materie im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen nicht empfehlenswert.
Eine Kernkompetenz von Kaufleuten für Versicherungen und Finanzanlagen ist die Beratung von Kunden in Versicherungsfragen und finanziellen Angelegenheiten. Dafür sind fundierte Fachkenntnisse, kommunikative Fähigkeiten, vernetztes und analytisches Denken sowie Eigeninitiative und Empathie notwendig.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen berücksichtigt diese Anforderungen. Er umfasst insgesamt 13 Lernfelder, die sich an den beruflichen Handlungsfeldern orientieren und zur Entwicklung einer beruflichen Handlungskompetenz beitragen.
Folgende Lernfelder sind Gegenstand des Berufsschulunterrichts:
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Die Struktur der Ausbildungsbetriebe hat besondere Auswirkungen auf die Organisation des Unterrichts. Arbeitgeber sind häufig kleine bis mittelgroße Agenturen, die nicht blockweise auf ihre Auszubildenden verzichten können. Daher bieten die Berufsbildenden Schulen am Schölerberg ausschließlich Teilzeitunterricht an.
Der schulische Teil der Berufsausbildung wird mit dem erfolgreichen Abschluss der drei Schuljahre beendet und durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule dokumentiert.
Die Prüfungen werden in der Regel vor der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim abgelegt. Im Zuge der Neuordnung des Berufsbildes „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ zum 1. August 2022 wurde eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Diese ersetzt die Zwischenprüfung und besteht aus zwei zeitlich getrennten Prüfungsteilen.
Etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit ist der erste Teil der schriftlichen Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abzulegen. Die Prüfung dauert 120 Minuten.
Die Prüfungsinhalte sind bundesweit einheitlich (Ausnahme: Baden-Württemberg) und umfassen die Lernfelder 2 bis 5 sowie einen kleinen Teil des Lernfeldes 6. Das Ergebnis der GAP I fließt mit 20 % in das Gesamtergebnis ein und kann nicht wiederholt werden.
Am Ende der Ausbildung wird bundesweit einheitlich (Ausnahme: Baden-Württemberg) der zweite Teil der Abschlussprüfung vor der IHK abgelegt. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und zwei mündlichen Teilen, die zusammen 80 % des Prüfungsergebnisses ausmachen:
Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet die Ausbildung. Bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule werden gleichzeitig der Berufsschulabschluss sowie die Zusatzqualifikation nach § 34f GewO erworben. Für weitere Informationen zur Abschlussprüfung wird ein Besuch der Website des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) empfohlen.
Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können.