Unabhängig von den Fachrichtungen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten im Sozialversicherungsrecht ergeben sich laut Rahmenlehrplan folgende Anforderungen für alle Sozialversicherungsfachangestellten:
Im Mittelpunkt des Tätigkeitsfeldes des Sozialversicherungsfachangestellten steht die Bewältigung komplexer Aufgaben aus den Bereichen Versicherung, Beiträge und Leistungen. Dabei werden in zunehmendem Maße die erforderlichen Arbeiten mithilfe der modernen Informationstechnik erledigt.
Von Sozialversicherungsfachangestellten wird eine umgehende Anpassung an sich verändernde Rechtsnormen erwartet. Sie müssen sich markt- und kundenorientiert verhalten und bei ihren Handlungen ökonomische Effizienzkriterien beachten sowie auch ökologischen Anforderungen gerecht werden.
Erfahrungsgemäß setzen Krankenkassen für die Ausbildung mindestens den Sekundarabschluss I voraus. Die Mehrheit der Auszubildenden verfügt jedoch über einen erweiterten Sekundarabschluss I, eine Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife.
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und kann unter Umständen auf 2,5 Jahre verkürzt werden.
Es sollen Grundwissen vermittelt und Zusammenhänge in der Arbeitswelt sowie in anderen Bereichen erkannt werden.
In den 3 Ausbildungsjahren sind folgende Lernfelder Gegenstand des Unterrichts:
Der Unterricht gliedert sich in 6 Blöcke von jeweils 6 bis 8 Wochen Dauer. Termine für die Blockzeiten:
Nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb werden Möglichkeiten zur Teilnahme an einem Auslandspraktikum angeboten.
In der Mitte der Ausbildung soll der Ausbildungsstand festgestellt werden, um Auszubildenden und Ausbildern eine Kontrolle über den Erfolg der Ausbildung zu ermöglichen und ggf. Korrekturen vorzunehmen. Die Zwischenprüfung besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten:
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Am Ende der Ausbildung folgt die Abschlussprüfung. Sie gliedert sich in zwei Teile:
Schriftlicher Teil:
An drei aufeinanderfolgenden Tagen sind vier Arbeiten in folgenden Prüfungsfächern zu schreiben:
Mündlicher Teil:
Sie gestalten ein 30-minütiges Beratungsgespräch auf der Grundlage eines vorgegebenen Sachverhaltes (Vorbereitungszeit 15 Minuten). Der zu erörternde Sachverhalt kann sich neben den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes auch auf die Inhalte des Rahmenlehrplanes beziehen.
Bitte melden Sie alle neuen Auszubildenden so frühzeitig wie möglich an, damit wir auf Grund der Anmeldezahlen die Klassenbildungen effizienter durchführen können: