Hinweis für Schüler/-innen mit Wohnsitz oder
Ausbildungsbetrieb in Nordrhein-Westfalen
Für Vollzeitschüler/-innen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder für die Teilzeit-Berufsschüler/-innen mit Ausbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Schulplatz an einer öffentlichen Berufsbildenden Schule in Osnabrück.
Es kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung im Sinne einer Härtefallregelung beantragt werden. Dabei muss der Schüler/die Schülerin bzw. der Ausbildungsbetrieb einen Nachweis vorlegen, dass z. B. der Anfahrtsweg zwischen dem Heimatort des Schülers/der Schülerin und des zuständigen Berufskollegs/der Berufsbildenden Schule in NRW länger als 1,5 Stunden in Anspruch nimmt. In diesem Fall kann ein Antrag auf Zuweisung an eine andere als die zuständige Berufsschule gestellt werden. Erst nach Genehmigung dieser Ausnahmeentscheidung kann eine Aufnahme an unsere BBS erfolgen.